Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Es gibt zahlreiche speziellere Gesetze, die ebenso in den Bereich des Strafrechts fallen, z.B. das Betäubunsgmittelgesetz (BtMG), das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie das Waffengesetz (WaffG).
Ein Strafverteidiger ist der Beistand des Beschuldigten und sorgt für die Durchsetzung seiner Rechte.
Wenn es um die Frage schuldig oder nicht schuldig geht und damit Ihre persönliche oder materielle Freiheit auf dem Spiel steht, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen.
Ich verteidige Sie als Fachanwältin für Strafrecht im gesamten Bereich des allgemeinen Strafrechts. Typische Beispiele für allgemeines Strafrecht sind folgende Delikte:
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Nötigung
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Nachstellung / Stalking
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Widerstand gegen die Staatsgewalt
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Hausfriedensbruch
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
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Vortäuschen einer Straftat
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Falsche uneidliche Aussage; Meineid; falsche Versicherung an Eides Statt
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Falsche Verdächtigung
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Sexueller Mißbrauch; Vergewaltigung; sexuelle Nötigung
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Beleidigung; üble Nachrede; Verleumdung
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Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung
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Körperverletzung; gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung; Körperverletzung mit Todesfolge; fahrlässige Körperverletzung
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Freiheitsberaubung; erpresserischer Menschenraub
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Diebstahl; besonders schwerer Fall des Diebstahls; Diebstahl mit Waffen; Wohnungseinbruchsdiebstahl;
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Unterschlagung
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Raub; schwerer Raub; Raub mit Todesfolge; räuberischer Diebstahl; Erpressung; räuberische Erpressung / Abziehen
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Hehlerei
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Betrug; Untreue
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Urkundenfälschung
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Sachbeschädigung
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Brandstiftung
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Trunkenheit im Verkehr
etc.
Ebenso begleite ich Sie als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreter.
Für Rechtsfragen und Probleme anderer Rechtsgebiete empfehle ich, sich an einen entsprechenden Fachanwalt zu wenden, weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.anwalt.org.
WERDEN SIE BEREITS IM ERMITTLUNGSVERFAHREN TÄTIG
Bereits im Anfangsstadium eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens ist der Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers bzw. Fachanwalts für Strafrecht erforderlich, denn hier können schon die entscheidenden Weichen gestellt werden. Oftmals ist sogar noch die prozessuale Situation des Mandanten zunächst unklar. Es muß eruiert werden, ob er Zeuge oder Beschuldigter ist. Es ist abzuwägen, ob das Schweigerecht ausgeübt oder eine Einlassung abgegeben werden soll. Gegebenenfalls können eigene Beweisanregungen und Zeugen benannt, Haftprüfung oder -beschwerde beantragt werden. Entlastende Umstände müssen in zweckmäßiger Weise vorgebracht werden. Ziel ist in der Regel die Vermeidung einer Hauptverhandlung und die Einstellung des Verfahrens mit allen rechtlich zulässigen Mitteln.
Die Interessen des Beschuldigten müssen bereits im Ermittlungsverfahren mit allen zulässigen prozessualen Mitteln wahrgenommen und durchgesetzt werden.
SCHALTEN SIE SCHNELLSTMÖGLICH EINEN FACHMANN EIN, BEAUFTRAGEN SIE EINEN FACHANWALT FÜR STRAFRECHT
Überlassen Sie nichts dem Zufall, wenn es um die Frage schuldig oder nicht schuldig geht und damit Ihre persönliche oder materielle Freiheit auf dem Spiel steht! Mein Ziel ist es, Sie optimal zu betreuen. Daher steht Ihnen meine Notruf-Telefonnummer auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten zur Verfügung: 0172-3505659.
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