Nur wer seine Arbeit liebt, hat darin auch Erfolg!

Als Strafverteidigerin sehe ich meine Aufgabe darin, meinen Mandanten im Kampf um die Unschuldsvermutung als engagierte, professionelle und kompetente Interessenvertreterin zur Seite zu stehen. Dabei gehe ich zielorientiert und unter Anwendung meiner langjährigen Erfahrung vor.

Ich übernehme auf allen Gebieten des Strafrechts Mandate, unter anderem Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Betrug, Diebstahl und Raub, Betäubungsmitteldelikte, Sexualstrafsachen sowie Verfahren im Jugendstrafrecht. Mit Durchsetzungskraft aber auch dem nötigen Fingerspitzengefühl im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden begleite ich Sie durch das Verfahren.

Sollten Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sein, kann dies für Sie einen tiefgreifenden Einschnitt in Ihr bisheriges Leben darstellen, insbesondere wenn die härteste Maßnahme der Ermittlungsbehörde, die Untersuchungshaft, angeordnet wurde. In dieser Phase sehe ich mich nicht nur als juristische Beraterin, sondern auch als Kommunikationspartner für das soziale und familiäre Umfeld. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann entsprechend auf etwaige staatliche Zwangsmaßnahmen wie Festnahme, Untersuchungshaft, Durchsuchungen etc. reagieren. Verlieren Sie keine Zeit. Bleiben Sie in einem derartigen Fall kooperativ aber nutzen Sie zunächst Ihr Recht zu Schweigen (lediglich Angaben zur Person müssen Sie in jedem Fall machen). Dies ist ebenso wie die umgehende Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Strafrecht Ihr gutes Recht und darf Ihnen auch später vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden.

Sollten Sie eine Vorladung zur Polizei erhalten, müssen Sie dieser als Beschuldigter nicht Folge leisten, keinesfalls jedoch sollten Sie dies alleine tun. Anders sieht es aus, wenn Sie zu einer staatsanwaltschaftlichen oder ermittlungsrichterlichen Vernehmung geladen sind. Hier müssen Sie erscheinen, auch wenn Sie dann von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Um den gleichen Kenntnisstand wie die Strafverfolgungsbehörden zu erreichen und somit Waffengleichheit herzustellen, muß zunächst die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Nur wenn der Vorwurf vollen Umfangs bekannt ist, kann eine sinnvolle und erfolgversprechende Verteidigungsstrategie aufgebaut werden. Eine vorzeitig abgegebene Aussage des Beschuldigten ohne Kenntnis des Akteninhalts, kann ein schwerer Fehler sein, wenngleich oftmals als natürliche Reaktion auf den Vorwurf ein Rechtfertigungswille hervorgerufen wird. Auch wenn es Ihnen schwerfällt und das Klarstellungsbedürfnis überwiegt, sollten Sie sich vor einer Einlassung zur Sache Aktenkenntnis verschaffen und mit einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht sprechen.

Auch im Falle eines Strafbefehls ist schnelles Handeln und das Einschalten eines Fachanwalts für Strafrecht sinnvoll. Wird nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, gilt der Strafbefehl als rechtskräftiges Urteil, verschenken Sie also keine Zeit.

Ich bin auch überregional für Sie tätig und trete bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten sowie den Oberlandesgerichten auf. Bei Fragen vereinbaren Sie einen Termin in meinem Büro oder kontaktieren mich über das Kontaktformular.

 

Ich setze mich für Ihre rechtlichen Interessen ein!